Schlüsselzahl B 197 (seit 01.04.2021)

Schlüsselzahl B 197 (seit 01.04.2021)

Die zeitgemäße Automatik-Regelung (0der doch noch ‚Klassisch B‘?)

 

Für den Erwerb der ‚Fahrerlaubnisklasse B‘ wurde die Möglichkeit geschaffen, trotz praktischer Prüfung mit einem Automatikfahrzeug die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn innerhalb der praktischen Ausbildung mind. 10×45 Min. (auch Sonderfahrten möglich) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt sind. Diese Variante eröffnet auch die Möglichkeit die Schlüßelzahl 78 (Automatikbeschränkung) austragen zu lassen.

Erläuterung: Seit dem 01.04.2021 gibt es die Möglichkeit für Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klasse B den Hauptanteil der praktische Ausbildung sowie die Prüfungsfahrt auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass die Fahrerlaubnis letztlich auf Automatikfahrzeuge beschränkt wird. Diese Beschränkung wurde mit der Schlüsselzahl 78 im Führerschein dokumentiert. Man durfte dann, auch im Ausland, nur Automatikfahrzeuge fahren.

Dafür ist es notwendig innerhalb der praktischen Ausbildung, welche grundsätzlich auf einem Automatikfahrzeug absolviert wird, eine (Teil-)Ausbildung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe durchzuführen! (mindestens 10 x 45 Minuten) Danach erfolgt eine Testfahrt (Schaltkompetenzüberprüfungsfahrt = keine Prüfung!) mit einem Fahrlehrer von mindestens 15 Minuten in der der Bewerber zeigen muss, dass er einen Schaltwagen sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst fahren kann.

Anschließend wird dem Bewerber von der Fahrschule eine Schaltkompetenzbescheinigung ausgestellt. Die weitere Ausbildung erfolgt wieder auf einem Automatikfahrzeug. Sobald dann die Ausbildung komplett abgeschlossen ist und die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug bestanden wurde, wird der Führerschein mit der Schlüsselzahl 197 erstellt und ist uneingeschränkt auch im Ausland gültig! Man darf beide Fahrzeugvarianten fahren. Manuelle Schaltung und Automatik.

Natürlich gibt es auch nach dem 01.04.21 die Möglichkeit eine reine Automatikausbildung zu machen, ohne den Einschub der Schaltwagenübung. Dann gibt es am Ende wie bisher die Schlüsselzahl 78 in den Führerschein und man darf nur Automatik fahren. Wer sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheidet doch Schaltwagen fahren zu wollen, kann dann nach mindestens 10 x 45 Minuten Schaltwagenübung und einer mind. 15 minütigen Testfahrt mit einem Fahrlehrer den Eintrag auf Schlüsselzahl 197 ändern lassen. Oder man entscheidet sich dafür eine verkürzte praktische Prüfung mit dem Schaltwagen zu fahren wodurch man die ’78‘ oder ‚197‘ austragen lassen könnte!

Das gilt übrigens auch für Inhaber einer Alt-Fahrerlaubnis B, die nach altem Recht auf Automatik mit SZ 78 beschränkt wurde. Zum Löschen der Automatikbeschränkung ist dann keine Prüfung mehr erforderlich.

 

Sinn und Zweck der Variante ‚197‘ ist ganz klar das man die Schüler*innen heutzutage schon in der Fahrschule die Elektrotechnik im KFZ (bei mir seit 2018) vermitteln und kennen lernen kann! Und ganz nebenbei kommen die meisten Bewerber*innen mit weniger Übungsstunden aus!

By the Way kann B197 lediglich eine Übergangslösung sein! Warum? Sobald keine manuellen Schalter mehr von den Herstellern angeboten werden (nicht mehr zeitgemäße Technik) schläft diese Variante automatisch ein und es wird nur noch auf BEV’s ausgebildet!

 

Bei Fragen dazu wendet Euch gerne an mich!